Der Unterricht findet an fünf Tagen in der Woche, von Montag bis Freitag von 8:45 Uhr bis 12:00 Uhr statt. Ein Zustieg ist pro Abschnitt möglich. Der Kurs besteht aus zwei Teilen, dem Sprachkurs (insges. 600 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten = 6 Abschnitte) und dem Orientierungskurs. Der Kurs vermittelt den Wortschatz, der zum Sprechen und Schreiben im Alltag benötigt wird. Dazu gehören Kontakte zu Behörden, Gespräche mit Nachbarn und am Arbeitsplatz, Briefe schreiben und Formulare ausfüllen. Der Sprachkurs schließt mit einer Prüfung auf dem Niveau B1 des Europäischen Referenzrahmens ab. Der Orientierungskurs mit 100 Stunden informiert über das Leben in Deutschland. Hier werden Kenntnisse über die Rechtsordnung, die Kultur, das politische, wirtschaftliche und soziale Leben in Deutschland und die jüngere Geschichte Deutschlands vermittelt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge fördert für Berechtigte den Integrationskurs, sodass eine Kursgebühr von 2,29 EUR/Unterrichtsstunde als Eigenanteil anfällt. Bei Sozialhilfebezug (SGBXII) oder Arbeitslosengeld II (SGBII) sowie für Spätaussiedler ist der Kursbesuch kostenfrei. Wird vom Bundesamt keine Genehmigung erteilt, kann man am Kurs als Selbstzahler mit einer Kursgebühr von 3,10 EUR/Unterrichtsstunde teilnehmen. Lehrbuch: wird im Kurs bekannt gegeben. Der Kursbeginn und auch das Kursende kann sich evtl. noch geringfügig ändern. Die genauen Termine können ab September erfragt werden. Die Lehrkraft steht noch nicht fest. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Volkshochschule (08461)266.
Durch die erfolgreiche Teilnahme am Einbürgerungstest weisen Sie Ihre Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse nach. Diesen Nachweis benötigen Sie, um sich in Deutschland einbürgern zu lassen. Der Einbürgerungstest des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge dauert 60 Minuten. Sie müssen 33 Fragen zur Geschichte, Politik und Gesetzgebung in Deutschland beantworten. Wenn Sie den Test bestanden haben, erhalten Sie Ihr Zertifikat einige Wochen später per Post vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Gemäß der Prüfungsordnung werden die Anmeldungen nur persönlich entgegengenommen. Ausweisdokument mit Lichtbild ist dringend erforderlich. Für die Teilnahme am Test benötigen Sie ebenfalls Ausweisdokument mit Lichtbild.
Der Unterricht findet an fünf Tagen in der Woche, von Montag bis Freitag von 8:30 Uhr bis 11:45 Uhr statt. Ein Zustieg ist pro Abschnitt möglich. Der Kurs besteht aus zwei Teilen, dem Sprachkurs (insges. 600 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten = 6 Abschnitte) und dem Orientierungskurs. Der Kurs vermittelt den Wortschatz, der zum Sprechen und Schreiben im Alltag benötigt wird. Dazu gehören Kontakte zu Behörden, Gespräche mit Nachbarn und am Arbeitsplatz, Briefe schreiben und Formulare ausfüllen. Der Sprachkurs schließt mit einer Prüfung auf dem Niveau B1 des Europäischen Referenzrahmens ab. Der Orientierungskurs mit 100 Stunden informiert über das Leben in Deutschland. Hier werden Kenntnisse über die Rechtsordnung, die Kultur, das politische, wirtschaftliche und soziale Leben in Deutschland und die jüngere Geschichte Deutschlands vermittelt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge fördert für Berechtigte den Integrationskurs, sodass eine Kursgebühr von 2,29 EUR/Unterrichtsstunde als Eigenanteil anfällt. Bei Sozialhilfebezug (SGBXII) oder Arbeitslosengeld II (SGBII) sowie für Spätaussiedler ist der Kursbesuch kostenfrei. Wird vom Bundesamt keine Genehmigung erteilt, kann man am Kurs als Selbstzahler mit einer Kursgebühr von 3,10 EUR/Unterrichtsstunde teilnehmen. Lehrbuch: wird im Kurs bekannt gegeben. Der Kursbeginn und auch das Kursende kann sich evtl. noch geringfügig ändern. Die genauen Termine können ab September erfragt werden. Die Lehrkraft steht noch nicht fest. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Volkshochschule (08461)266.
Durch die erfolgreiche Teilnahme am Einbürgerungstest weisen Sie Ihre Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse nach. Diesen Nachweis benötigen Sie, um sich in Deutschland einbürgern zu lassen. Der Einbürgerungstest des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge dauert 60 Minuten. Sie müssen 33 Fragen zur Geschichte, Politik und Gesetzgebung in Deutschland beantworten. Wenn Sie den Test bestanden haben, erhalten Sie Ihr Zertifikat einige Wochen später per Post vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Gemäß der Prüfungsordnung werden die Anmeldungen nur persönlich entgegengenommen. Ausweisdokument mit Lichtbild ist dringend erforderlich. Für die Teilnahme am Test benötigen Sie ebenfalls Ausweisdokument mit Lichtbild.
Durch die erfolgreiche Teilnahme am Einbürgerungstest weisen Sie Ihre Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse nach. Diesen Nachweis benötigen Sie, um sich in Deutschland einbürgern zu lassen. Der Einbürgerungstest des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge dauert 60 Minuten. Sie müssen 33 Fragen zur Geschichte, Politik und Gesetzgebung in Deutschland beantworten. Wenn Sie den Test bestanden haben, erhalten Sie Ihr Zertifikat einige Wochen später per Post vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Gemäß der Prüfungsordnung werden die Anmeldungen nur persönlich entgegengenommen. Ausweisdokument mit Lichtbild ist dringend erforderlich. Für die Teilnahme am Test benötigen Sie ebenfalls Ausweisdokument mit Lichtbild.
Durch die erfolgreiche Teilnahme am Einbürgerungstest weisen Sie Ihre Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse nach. Diesen Nachweis benötigen Sie, um sich in Deutschland einbürgern zu lassen. Der Einbürgerungstest des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge dauert 60 Minuten. Sie müssen 33 Fragen zur Geschichte, Politik und Gesetzgebung in Deutschland beantworten. Wenn Sie den Test bestanden haben, erhalten Sie Ihr Zertifikat einige Wochen später per Post vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Gemäß der Prüfungsordnung werden die Anmeldungen nur persönlich entgegengenommen. Ausweisdokument mit Lichtbild ist dringend erforderlich. Für die Teilnahme am Test benötigen Sie ebenfalls Ausweisdokument mit Lichtbild.
Der Unterricht findet an fünf Tagen in der Woche, von Montag bis Freitag von 8:45 Uhr bis 12:00 Uhr statt. Ein Zustieg ist pro Abschnitt möglich. Der Kurs besteht aus zwei Teilen, dem Sprachkurs (insges. 600 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten = 6 Abschnitte) und dem Orientierungskurs. Der Kurs vermittelt den Wortschatz, der zum Sprechen und Schreiben im Alltag benötigt wird. Dazu gehören Kontakte zu Behörden, Gespräche mit Nachbarn und am Arbeitsplatz, Briefe schreiben und Formulare ausfüllen. Der Sprachkurs schließt mit einer Prüfung auf dem Niveau B1 des Europäischen Referenzrahmens ab. Der Orientierungskurs mit 100 Stunden informiert über das Leben in Deutschland. Hier werden Kenntnisse über die Rechtsordnung, die Kultur, das politische, wirtschaftliche und soziale Leben in Deutschland und die jüngere Geschichte Deutschlands vermittelt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge fördert für Berechtigte den Integrationskurs, sodass eine Kursgebühr von 2,29 EUR/Unterrichtsstunde als Eigenanteil anfällt. Bei Sozialhilfebezug (SGBXII) oder Arbeitslosengeld II (SGBII) sowie für Spätaussiedler ist der Kursbesuch kostenfrei. Wird vom Bundesamt keine Genehmigung erteilt, kann man am Kurs als Selbstzahler mit einer Kursgebühr von 3,10 EUR/Unterrichtsstunde teilnehmen. Lehrbuch: wird im Kurs bekannt gegeben. Der Kursbeginn und auch das Kursende kann sich evtl. noch geringfügig ändern. Die genauen Termine können ab September erfragt werden. Die Lehrkraft steht noch nicht fest. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Volkshochschule (08461)266.
Durch die erfolgreiche Teilnahme am Einbürgerungstest weisen Sie Ihre Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse nach. Diesen Nachweis benötigen Sie, um sich in Deutschland einbürgern zu lassen. Der Einbürgerungstest des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge dauert 60 Minuten. Sie müssen 33 Fragen zur Geschichte, Politik und Gesetzgebung in Deutschland beantworten. Wenn Sie den Test bestanden haben, erhalten Sie Ihr Zertifikat einige Wochen später per Post vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Gemäß der Prüfungsordnung werden die Anmeldungen nur persönlich entgegengenommen. Ausweisdokument mit Lichtbild ist dringend erforderlich. Für die Teilnahme am Test benötigen Sie ebenfalls Ausweisdokument mit Lichtbild.
Durch die erfolgreiche Teilnahme am Einbürgerungstest weisen Sie Ihre Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse nach. Diesen Nachweis benötigen Sie, um sich in Deutschland einbürgern zu lassen. Der Einbürgerungstest des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge dauert 60 Minuten. Sie müssen 33 Fragen zur Geschichte, Politik und Gesetzgebung in Deutschland beantworten. Wenn Sie den Test bestanden haben, erhalten Sie Ihr Zertifikat einige Wochen später per Post vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Gemäß der Prüfungsordnung werden die Anmeldungen nur persönlich entgegengenommen. Ausweisdokument mit Lichtbild ist dringend erforderlich. Für die Teilnahme am Test benötigen Sie ebenfalls Ausweisdokument mit Lichtbild.
Der Unterricht findet an fünf Tagen in der Woche, von Montag bis Freitag von 8:15 Uhr bis 12:15 Uhr statt. Ein Zustieg ist pro Abschnitt möglich. Der Kurs besteht aus zwei Teilen, dem Sprachkurs (insges. 600 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten = 6 Abschnitte) und dem Orientierungskurs. Der Kurs vermittelt den Wortschatz, der zum Sprechen und Schreiben im Alltag benötigt wird. Dazu gehören Kontakte zu Behörden, Gespräche mit Nachbarn und am Arbeitsplatz, Briefe schreiben und Formulare ausfüllen. Der Sprachkurs schließt mit einer Prüfung auf dem Niveau B1 des Europäischen Referenzrahmens ab. Der Orientierungskurs mit 100 Stunden informiert über das Leben in Deutschland. Hier werden Kenntnisse über die Rechtsordnung, die Kultur, das politische, wirtschaftliche und soziale Leben in Deutschland und die jüngere Geschichte Deutschlands vermittelt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge fördert für Berechtigte den Integrationskurs, sodass eine Kursgebühr von 2,29 EUR/Unterrichtsstunde als Eigenanteil anfällt. Bei Sozialhilfebezug (SGBXII) oder Arbeitslosengeld II (SGBII) sowie für Spätaussiedler ist der Kursbesuch kostenfrei. Wird vom Bundesamt keine Genehmigung erteilt, kann man am Kurs als Selbstzahler mit einer Kursgebühr von 3,10 EUR/Unterrichtsstunde teilnehmen. Lehrbuch: wird im Kurs bekannt gegeben. Der Kursbeginn und auch das Kursende kann sich evtl. noch geringfügig ändern. Die genauen Termine können ab September erfragt werden. Die Lehrkraft steht noch nicht fest. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Volkshochschule (08461)266.