Staatlich geförderte Deutschkurse an der vhs Beilngries
Sie sind Arbeitgeber und wollen, dass Ihre Mitarbeiter*innen Ihre Deutschkenntnisse verbessern? Sie sind ausländische*r Mitbürger*in und möchten besser Deutsch lernen? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
Unsere Kurse richten sich an alle ausländischen Mitbürger mit einer Aufenthaltserlaubnis von mindestens einem Jahr oder an Geflüchtete aus Syrien und Eritrea, an Bürger*innen der EU, an Deutsche mit Migrationshintergrund und Spätaussiedler:
- Y-3080 Integrationskurs mit Alphabetisierung am Vormittag, laufender Kurs - momentan in Abschnitt 10
- Z-3000 Integrationskus - Deutsch - Sprachkurs am Vormittag, laufender Kurs - momentan in Abschnitt 6
- Z-3031 Integrationskus - Deutsch - Sprachkurs am Abend, laufender Kurs - momentan in Abschnitt 3
- Z-3090 Integrationskus - Deutsch - Sprachkurs am Vormittag, laufender Kurs - momentan in Abschnitt 3
- Z-3050 Integrationskus - Deutsch - Sprachkurs am Vormittag, laufender Kurs - momentan in Abschnitt 3
- A3031 Integrationskus - Deutsch - Sprachkurs am Abend, laufender Kurs - momentan in Abschnitt 1
- A3010 geplanter Integrationskus - Deutsch - Sprachkurs am Vormittag - Beginn am 17.09.2025 mit Abschnitt 1
- Z-3080 geplanter Integrationskus mit Alphabetisierung am Vormittag - Beginn im Oktober mit Abschnitt 1
- Z-3090 geplanter Integrationskus für gering Literalisierte am Vormittag - Beginn voraussichtlich im November mit Abschnitt 1
- A3080 geplanter Integrationskus mit Alphabetisierung am Vormittag - Beginn im März 2026 mit Abschnitt 1
Stand: August 25
Durch die erfolgreiche Teilnahme am Einbürgerungstest weisen Sie Ihre Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse nach. Diesen Nachweis benötigen Sie, um sich in Deutschland einbürgern zu lassen. Der Einbürgerungstest des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge dauert 60 Minuten. Sie müssen 33 Fragen zur Geschichte, Politik und Gesetzgebung in Deutschland beantworten. Wenn Sie den Test bestanden haben, erhalten Sie Ihr Zertifikat einige Wochen später per Post vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Gemäß der Prüfungsordnung werden die Anmeldungen nur persönlich entgegengenommen. Ausweisdokument mit Lichtbild ist dringend erforderlich. Für die Teilnahme am Test benötigen Sie ebenfalls Ausweisdokument mit Lichtbild.
Durch die erfolgreiche Teilnahme am Einbürgerungstest weisen Sie Ihre Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse nach. Diesen Nachweis benötigen Sie, um sich in Deutschland einbürgern zu lassen. Der Einbürgerungstest des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge dauert 60 Minuten. Sie müssen 33 Fragen zur Geschichte, Politik und Gesetzgebung in Deutschland beantworten. Wenn Sie den Test bestanden haben, erhalten Sie Ihr Zertifikat einige Wochen später per Post vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Gemäß der Prüfungsordnung werden die Anmeldungen nur persönlich entgegengenommen. Ausweisdokument mit Lichtbild ist dringend erforderlich. Für die Teilnahme am Test benötigen Sie ebenfalls Ausweisdokument mit Lichtbild.
Durch die erfolgreiche Teilnahme am Einbürgerungstest weisen Sie Ihre Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse nach. Diesen Nachweis benötigen Sie, um sich in Deutschland einbürgern zu lassen. Der Einbürgerungstest des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge dauert 60 Minuten. Sie müssen 33 Fragen zur Geschichte, Politik und Gesetzgebung in Deutschland beantworten. Wenn Sie den Test bestanden haben, erhalten Sie Ihr Zertifikat einige Wochen später per Post vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Gemäß der Prüfungsordnung werden die Anmeldungen nur persönlich entgegengenommen. Ausweisdokument mit Lichtbild ist dringend erforderlich. Für die Teilnahme am Test benötigen Sie ebenfalls Ausweisdokument mit Lichtbild.
Durch die erfolgreiche Teilnahme am Einbürgerungstest weisen Sie Ihre Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse nach. Diesen Nachweis benötigen Sie, um sich in Deutschland einbürgern zu lassen. Der Einbürgerungstest des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge dauert 60 Minuten. Sie müssen 33 Fragen zur Geschichte, Politik und Gesetzgebung in Deutschland beantworten. Wenn Sie den Test bestanden haben, erhalten Sie Ihr Zertifikat einige Wochen später per Post vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Gemäß der Prüfungsordnung werden die Anmeldungen nur persönlich entgegengenommen. Ausweisdokument mit Lichtbild ist dringend erforderlich. Für die Teilnahme am Test benötigen Sie ebenfalls Ausweisdokument mit Lichtbild.
Der Unterricht findet an fünf Tagen in der Woche, von Montag bis Freitag von 8:45 Uhr bis 12:00 Uhr statt. Ein Zustieg ist pro Abschnitt möglich. Der Kurs besteht aus zwei Teilen, dem Sprachkurs (insges. 600 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten = 6 Abschnitte) und dem Orientierungskurs. Der Kurs vermittelt den Wortschatz, der zum Sprechen und Schreiben im Alltag benötigt wird. Dazu gehören Kontakte zu Behörden, Gespräche mit Nachbarn und am Arbeitsplatz, Briefe schreiben und Formulare ausfüllen. Der Sprachkurs schließt mit einer Prüfung auf dem Niveau B1 des Europäischen Referenzrahmens ab. Der Orientierungskurs mit 100 Stunden informiert über das Leben in Deutschland. Hier werden Kenntnisse über die Rechtsordnung, die Kultur, das politische, wirtschaftliche und soziale Leben in Deutschland und die jüngere Geschichte Deutschlands vermittelt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge fördert für Berechtigte den Integrationskurs, sodass eine Kursgebühr von 2,29 EUR/Unterrichtsstunde als Eigenanteil anfällt. Bei Sozialhilfebezug (SGBXII) oder Arbeitslosengeld II (SGBII) sowie für Spätaussiedler ist der Kursbesuch kostenfrei. Wird vom Bundesamt keine Genehmigung erteilt, kann man am Kurs als Selbstzahler mit einer Kursgebühr von 3,10 EUR/Unterrichtsstunde teilnehmen. Lehrbuch: wird im Kurs bekannt gegeben. Der Kursbeginn und auch das Kursende kann sich evtl. noch geringfügig ändern. Die genauen Termine können ab September erfragt werden. Die Lehrkraft steht noch nicht fest. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Volkshochschule (08461)266.
Der Unterricht findet an fünf Tagen in der Woche, von Montag bis Freitag von 8:30 Uhr bis 11:45 Uhr statt. Ein Zustieg ist pro Abschnitt möglich. Der Kurs besteht aus zwei Teilen, dem Sprachkurs (insges. 600 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten = 6 Abschnitte) und dem Orientierungskurs. Der Kurs vermittelt den Wortschatz, der zum Sprechen und Schreiben im Alltag benötigt wird. Dazu gehören Kontakte zu Behörden, Gespräche mit Nachbarn und am Arbeitsplatz, Briefe schreiben und Formulare ausfüllen. Der Sprachkurs schließt mit einer Prüfung auf dem Niveau B1 des Europäischen Referenzrahmens ab. Der Orientierungskurs mit 100 Stunden informiert über das Leben in Deutschland. Hier werden Kenntnisse über die Rechtsordnung, die Kultur, das politische, wirtschaftliche und soziale Leben in Deutschland und die jüngere Geschichte Deutschlands vermittelt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge fördert für Berechtigte den Integrationskurs, sodass eine Kursgebühr von 2,29 EUR/Unterrichtsstunde als Eigenanteil anfällt. Bei Sozialhilfebezug (SGBXII) oder Arbeitslosengeld II (SGBII) sowie für Spätaussiedler ist der Kursbesuch kostenfrei. Wird vom Bundesamt keine Genehmigung erteilt, kann man am Kurs als Selbstzahler mit einer Kursgebühr von 3,10 EUR/Unterrichtsstunde teilnehmen. Lehrbuch: wird im Kurs bekannt gegeben. Der Kursbeginn und auch das Kursende kann sich evtl. noch geringfügig ändern. Die genauen Termine können ab September erfragt werden. Die Lehrkraft steht noch nicht fest. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Volkshochschule (08461)266.
Durch die erfolgreiche Teilnahme am Einbürgerungstest weisen Sie Ihre Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse nach. Diesen Nachweis benötigen Sie, um sich in Deutschland einbürgern zu lassen. Der Einbürgerungstest des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge dauert 60 Minuten. Sie müssen 33 Fragen zur Geschichte, Politik und Gesetzgebung in Deutschland beantworten. Wenn Sie den Test bestanden haben, erhalten Sie Ihr Zertifikat einige Wochen später per Post vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Gemäß der Prüfungsordnung werden die Anmeldungen nur persönlich entgegengenommen. Ausweisdokument mit Lichtbild ist dringend erforderlich. Für die Teilnahme am Test benötigen Sie ebenfalls Ausweisdokument mit Lichtbild.
Durch die erfolgreiche Teilnahme am Einbürgerungstest weisen Sie Ihre Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse nach. Diesen Nachweis benötigen Sie, um sich in Deutschland einbürgern zu lassen. Der Einbürgerungstest des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge dauert 60 Minuten. Sie müssen 33 Fragen zur Geschichte, Politik und Gesetzgebung in Deutschland beantworten. Wenn Sie den Test bestanden haben, erhalten Sie Ihr Zertifikat einige Wochen später per Post vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Gemäß der Prüfungsordnung werden die Anmeldungen nur persönlich entgegengenommen. Ausweisdokument mit Lichtbild ist dringend erforderlich. Für die Teilnahme am Test benötigen Sie ebenfalls Ausweisdokument mit Lichtbild.
Der Unterricht findet an fünf Tagen in der Woche, von Montag bis Freitag von 8:15 Uhr bis 12:15 Uhr statt. Ein Zustieg ist pro Abschnitt möglich. Der Kurs besteht aus zwei Teilen, dem Sprachkurs (insges. 600 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten = 6 Abschnitte) und dem Orientierungskurs. Der Kurs vermittelt den Wortschatz, der zum Sprechen und Schreiben im Alltag benötigt wird. Dazu gehören Kontakte zu Behörden, Gespräche mit Nachbarn und am Arbeitsplatz, Briefe schreiben und Formulare ausfüllen. Der Sprachkurs schließt mit einer Prüfung auf dem Niveau B1 des Europäischen Referenzrahmens ab. Der Orientierungskurs mit 100 Stunden informiert über das Leben in Deutschland. Hier werden Kenntnisse über die Rechtsordnung, die Kultur, das politische, wirtschaftliche und soziale Leben in Deutschland und die jüngere Geschichte Deutschlands vermittelt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge fördert für Berechtigte den Integrationskurs, sodass eine Kursgebühr von 2,29 EUR/Unterrichtsstunde als Eigenanteil anfällt. Bei Sozialhilfebezug (SGBXII) oder Arbeitslosengeld II (SGBII) sowie für Spätaussiedler ist der Kursbesuch kostenfrei. Wird vom Bundesamt keine Genehmigung erteilt, kann man am Kurs als Selbstzahler mit einer Kursgebühr von 3,10 EUR/Unterrichtsstunde teilnehmen. Lehrbuch: wird im Kurs bekannt gegeben. Der Kursbeginn und auch das Kursende kann sich evtl. noch geringfügig ändern. Die genauen Termine können ab September erfragt werden. Die Lehrkraft steht noch nicht fest. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Volkshochschule (08461)266.